Behandlungsablauf und Kosten
Zunächst finden nach einem unverbindlichen Erstgespräch mehrere Stunden zur ausführlichen Anamnese zur Problematik Ihres Kindes und Ihrer Situation, Diagnostik und zum Kennenlernen statt.
Bei entsprechender Indikation für eine Psychotherapie, haben Sie im Anschluss die Möglichkeit, die Übernahme weiterer Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Hierbei unterstütze ich Sie. Im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung muss eine körperliche Abklärung durch den Kinderarzt erfolgen. Für die Antragstellung ist der entsprechende sogenannte Konsiliarbericht erforderlich.
Für gesetzlich versicherte Patient/innen kann ich aktuell als Entlastungsassistenz in der Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Gunhild Bongartz-Such Termine anbieten.
Im Rahmen meiner Privatpraxis übernehmen private Krankenkassen und Beihilfestellen in der Regel die Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Allerdings unterscheiden sich die Bedingungen zum Teil erheblich.
Bitte erkundigen Sie sich daher vorab, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Die Behandlungskosten für privat versicherte Patient/innen werden gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.
Am Erstgespräch sollten nach Möglichkeit beide Eltern teilnehmen.
Bitte bringen Sie das gelbe U-Heft und, bei gesetzlich versicherten Kindern, die Versichertenkarte mit.
Für weitere Informationen und Terminvereinbarung kontaktieren Sie mich bitte über das Kontaktformular, telefonisch oder per Mail.